Kontakt
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Asetreat

AGB

 

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Die asetreat GmbH & Co. KG, Rudolf-Steiner-Weg 14, 70192 Stuttgart (asetreat oder auch „Lieferer“) regelt mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) das vertragliche Verhältnis zwischen der asetreat und unserem Kunden (Käufer).

 

Präambel

Die asetreat entwickelt und vertreibt bioelektrische Wundauflagen zur Heilung chronischer, nicht heilen wollender Wunden sowie postoperativer und akuter Wunden. In diesem Zusammenhang bieten wir auch eine telemedizinische Sprechstunde an. Wir weisen höchst vorsorglich darauf hin, dass diese telemedizinische Beratung nicht die Konsultation eines Arztes ersetzt.

Allgemeines

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Lieferer nicht ausschließlich in Textform anerkennt, sind für diesen unverbindlich, auch wenn er diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Rechte und Pflichten aus den Geschäftsbedingungen mit dem Lieferer dürfen auf Dritte nicht übertragen werden.

Preise und Versand

Die Berechnung unserer Ware (ob Dienstleistung oder Produkt) erfolgt in EURO, zu der am Tag der Bestellung gültigen Preise, zusätzlich der jeweils geltenden MwSt. Die zusätzlich angegebenen Stückpreise können Rundungsfehler enthalten und dienen nur der Information. Für vom Kunden beauftrage Expresslieferung wird ein Aufpreis berechnet.

Lieferung und Abnahme

Lieferungen werden so zügig wie möglich ausgeführt. Angaben von Lieferfristen bleiben jedoch unverbindlich, solange sie nicht in Textform vereinbart und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Versendung ohne das Verschulden des Lieferers unmöglich ist. Angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen sind zulässig. Der Lieferer wählt Verpackung, Versandweg und Versandart nach eigenem Ermessen. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Käufer über, sofern dieser nicht Verbraucher im Sinn des §13 BGB ist.
Bei vom Käufer zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.

Gewährleistung

Mangelrügen sind unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Erhalt der Lieferung, gegenüber dem Lieferer in Textform geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln verlängert sich diese Frist auf eine Woche nach Feststellung. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres  ab Lieferung, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Gewährleistungspflicht gilt. Der Lieferer hat keine Gewähr zu leisten, wenn und soweit sich der Käufer seinem Abnehmer gegenüber auf Verjährung der Gewährleistungsansprüche berufen kann. Bei begründeter Mängelrüge ist der Lieferer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung verpflichtet. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht innerhalb angemessener Frist nach, ist der Käufer nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an den Lieferer unfrei zurückzusenden. Sterile Produkte sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. Ausnahmen können nur gewährt werden, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht, oder bei einem Bestellfehler des Kunden, innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung, der Umtauschwunsch schriftlich angezeigt wird.

Haftung

In allen Fällen, in denen der Lieferer aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen- also auch aus unerlaubter Handlung- zum Schadensersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lieferers beruhen.

Zahlungen

Die Rechnungen des Lieferers sind sofort ab Rechnungsdatum fällig. Es wird kein Skonto gewährt. Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnet der Lieferer dem Käufer Zinsen in Höhe der ihm entstandenen Kreditkosten, mindestens jedoch die gesetzlichen Zinsen. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, sind gegenüber den Forderungen des Lieferers nur zulässig, wenn der Lieferer die Gegenansprüche anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt worden sind. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche und
Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zum dem Wert – mit Mängeln behafteten – Lieferung steht.
Sollte mit Ihnen das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart sein, beträgt die Frist der Pre - Notification einen Tag.

Wiederverkaufsbestimmungen

Bei der Direktbelieferung von Apotheken ist der Weiterverkauf unserer Produkte an den Großhandel nicht gestattet. Bei Verstoß unserer Wiederverkaufsbedingungen behalten wir uns vor Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren als Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis Stuttgart. Gerichtsstand ist Stuttgart, auch für Urkunden und Scheckprozesse. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechtes (CISG).

Geschäftszeiten

Montag-Freitag: 9.00-17.00Uhr

Handelsregister

Amtsgericht Stuttgart - HRA 734519

Geschäftsführung

Inga Hagen

Stand: 27.04.2024